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Wir möchten Patient*innen und Wegbegleiter*innen mit der Onkopilotin Orientierung geben und Mut machen. Sie haben noch offene Fragen oder Anmerkungen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihre Fragen zu beantworten.
Home Wegweiser Metastasierter Brustkrebs Leben mit metastasiertem Brustkrebs Hilfe bei metastasiertem Brustkrebs: Orientierung und Anlaufstellen bei sozialrechtlichen Themen
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Phase 4 – Leben mit metastasiertem Brustkrebs
Auch bei sozialrechtlichen Fragestellungen rund um Kostenerstattungen oder Reha-Möglichkeiten gibt es wertvolle Unterstützungsangebote, die Ihnen den Alltag mit der Erkrankung etwas erleichtern können. Doch an wen können Sie sich mit welchem Anliegen wenden?
Auf dieser Seite haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen einen Überblick über Ansprechpartner zu ausgewählten Thematiken zu geben. Bitte bedenken Sie, dass wenn es um Verschreibungen, Verordnungen für Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, aber auch Hilfe bei Reha-Anträgen oder medizinische Stellungnahmen geht, Ihr Arzt/Ihre Ärztin natürlich Ihr/e beste/r Ansprechpartner*in ist.
Die Krankenkasse ist dafür zuständig, Behandlungskosten zu übernehmen. Dazu gehören Klinikaufenthalte, Arztbesuche und Arzneimittel, aber darüber hinaus auch die Erstattung bzw. Zuzahlung bei Hilfsmitteln oder Fahrtkosten. Zusätzlich gibt es noch die Pflegeversicherung, bei der jede/r gesetzlich Krankenversicherte pflichtversichert ist. Mitglieder privater Krankenversicherungen müssen diese zusätzlich selbst abschließen. Zu den Leistungen dieser Pflegeversicherungen gehören zum Beispiel die Finanzierung von häuslichertooltip/ stationärertooltip Pflege oder die Zahlung von Pflegegeldtooltip. Damit verbunden ist eine Einstufung des Pflegegrads der zu pflegenden Person, die über die Höhe der Finanzierung bestimmt. Hierbei gab es 2017 eine Änderung. Vor den Änderungen wurden bei der Einstufung vor allem die körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Nach der Neuerung spielen psychische Beeinträchtigungen eine größere Rolle. Die Anerkennung eines Pflegegrads und damit Leistungen der Pflegekasse müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Da diese der Krankenkasse angeschlossen ist, können Sie in der Regel die gleiche Anschrift nutzen. Hilfe bei der Antragsstellung finden Sie auf der Website Ihrer Krankenversicherung – oftmals stellen diese sogar Online-Formulare zur Verfügung – oder bei der Verbraucherzentrale. Dort gibt es auch einen Musterbrief, den Sie für die Beantragung nutzen können.
Rehabilitationen dienen dazu, die körperlichen und seelischen Folgen einer Erkrankung zu lindern und wenn möglich zu beseitigen, und sie gehören, wie die Therapie selbst, zum Umfang einer Erkrankungsbehandlung. Finanziert werden diese in Deutschland von den verschiedenen Sozialversicherungsträgern, wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen. Wer die Finanzierung übernimmt, hängt vom Zweck der Rehabilitationsmaßnahme ab. Geht es um die gesundheitliche Wiederherstellung, dann werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse beglichen. Wenn es um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit geht, dann findet die Finanzierung über die Rentenversicherung statt.
Es wird unterschieden zwischen ambulanten Rehabilitationen, die tagsüber in der Nähe ihres Wohnortes stattfinden, und stationären Rehabilitationen, die in Rehakliniken und meist über mehrere Wochen durchgeführt werden.
Für Betroffene einer Krebserkrankung gibt es noch die Möglichkeit einer onkologischen Rehabilitation. Diese, wie auch alle anderen Rehabilitationsmaßnahmen, kann von Ihrer behandelnden Ärzt*in oder bei einer Behandlung im Krankenhaus vom ansässigen Sozialdienst beantragt werden und soll Ihnen helfen, ins alltägliche Leben zurückzufinden. Die medizinische Notwendigkeit wird aber auch von den Kostenträgern entschieden.
Während Sie sich in einer Rehabilitation befinden, haben Betroffene, bei denen die Lohnfort- oder Krankengeldzahlungtooltip wegfällt, einen möglichen Anspruch auf Übergangsgeldtooltip.
Weitere Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie auch auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patient*innen.
„Habe ich als Patient*in mit metastasiertem Brustkrebs einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweistooltip?“1, „Und welche Vorteile bringt er mir?“. Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachteilsausgleich, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll, obwohl Einschränkungen durch eine Erkrankung vorliegen. Zu den Vergünstigungen und Erleichterungen gehören zum Beispiel ein erhöhter Kündigungsschutz oder auch Ermäßigungen im öffentlichen Personenverkehr. Den Schwerbehindertenausweis können nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen beantragen, sondern es werden auch Beschwerden wie zum Beispiel Fatiguetooltip oder chronische Schmerzen, aber auch Depressionen und Ängste berücksichtigt.
Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt beziehungsweise dem Kliniksozialdienst, ob es sinnvoll ist, in Ihrem Fall einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen – Ihr Behandlungsteam kann Ihre individuelle gesundheitliche Situation am besten einschätzen und Ihnen auch dabei helfen, den Grad der Behinderung zu bestimmen. Dieser ist ausschlaggebend dafür, wie viel Unterstützung Sie bekommen.
Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Sie können sich beim Bürgeramt Ihres Wohnortes erkundigen. Alternativ finden Sie Informationen auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder bei den Integrationsämtern.
Neben Ihrem Arzt und eventuell einem Kliniksozialdienst, ist auch die Deutsche Krebshilfe (DKH) eine wichtige Adresse. Auf ihrer Webseite bekommen Sie Unterstützung bei sozialrechtlichen Themen und können finanzielle Unterstützung beantragen.
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) informiert in diesem Merkblatt über sozialrechtliche Belange und dazugehörige Ansprechpartner.
Der Selbsthilfeverein Frauenselbsthilfe Krebs bietet Hilfe mit umfassenden Informationen zu Themen wie Schwerbehindertenausweis, Pflege und mehr.
Außerdem umfasst unser Community-Podcast „Onkopilotin talks!” mehrere Folgen mit einer Beraterin für Krebserkrankte und einer Betroffenen von metastasiertem Brustkrebs. Sie unterhalten sich zu sozialrechtlichen Themen wie Krankengeld & Kostenübernahme, Reha, Schwerbehinderung und mehr. Hier können Sie reinhören.
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