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Wir möchten Patient*innen und Wegbegleiter*innen mit der Onkopilotin Orientierung geben und Mut machen. Sie haben noch offene Fragen oder Anmerkungen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihre Fragen zu beantworten.
Home Wegweiser Metastasierter Brustkrebs Leben mit metastasiertem Brustkrebs Metastasierter Brustkrebs und Arbeit: Anlaufstellen rund um Arbeitsleben und Arbeitsrecht
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Phase 4 – Leben mit metastasiertem Brustkrebs
Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich länger ausfalle? Welche Rechte habe ich? Wenn Sie berufstätig sind, gibt es auch in diesem Zusammenhang sicher viele Fragen, die Sie beschäftigen. Hier haben wir einige Anlaufstellen zu diesem Thema zusammengestellt.
Wenn Sie länger krankgeschrieben sind, erhalten Sie zunächst für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Für die Zeit danach müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Krankengeld beantragen, das in der Regel für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren läuft und rund 70 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens beträgt.
Wenn das Krankengeld ausläuft und Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder in das Berufsleben einsteigen können oder möchten, kann bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragt werden. Außerdem finden Sie dort Hilfe beim beruflichen Wiedereinstieg.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen können, kann als Alternative zum Arbeitslosengeld geprüft werden, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können. Hierfür ist die Rentenversicherung zuständig. Bei Fragen können Sie sich außerdem an die Deutsche Krebshilfe wenden.
Wenn Sie nach einer gewissen Zeit wieder in Ihren Beruf einsteigen können bzw. möchten, besteht die Möglichkeit, eine stufenlose Wiedereingliederung durchzuführen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt plant diese Wiedereingliederung gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Weitere Informationen rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement finden Sie auch auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Oft stellen sich Patient*innen die Frage, was man während einer Krankschreibung tun darf und was nicht. Darf man beispielsweise in Urlaub fahren? Die Antwort lautet: Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was zu Ihrer Genesung beiträgt und Ihren Gesundheitszustand nicht verschlechtert. Das schließt auch Reisen nicht aus, wobei zu beachten gilt, dass Auslandsreisen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden müssen.4 In jedem Fall sollten Sie sich aber mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt sowie mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, um sich abzusichern.
Auch in unserem Community-Podcast „Onkopilotin talks!” behandeln wir sozial- und arbeitsrechtliche Themen wie Krankengeld und Kostenübernahme, Erwerbsminderungsrente und Existenzsicherung. Hier können Sie reinhören.
Weitere Ansprechpartner für Unterstützung im Arbeitsleben sind die Integrationsämter, das JobCenter und der Sozialverband VdK Deutschland e. V..
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