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Wir möchten Patient*innen und Wegbegleiter*innen mit der Onkopilotin Orientierung geben und Mut machen. Sie haben noch offene Fragen oder Anmerkungen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihre Fragen zu beantworten.
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Phase 5 – Abschied nehmen
Was muss ich regeln? Neben persönlichen Dingen, die Sie noch ordnen oder erledigen möchten, ist es besonders wichtig, dass Sie rechtzeitig für sich und Ihre Liebsten vorsorgen. Hier haben wir einige wichtige Themen zusammengestellt.
Für den Fall, dass Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen mehr für sich treffen können, gibt es die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu übertragen. Die bevollmächtigte Person kann dann in Ihrem Sinne handeln und entscheiden, ohne dass weitere Formalitäten notwendig sind. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Außerdem ist zu beachten, dass die Vollmacht nur im Original gültig ist – Kopien werden nicht akzeptiert. Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht finden Sie zum Beispiel hier.
Eine Betreuungsverfügung greift, wenn kein Vorsorgebevollmächtigter für Sie handeln kann. Dann wird eine gesetzliche Vertretung für Sie bestimmt. Sie können im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer festlegt und auch von welchen Personen Sie nicht vertreten werden möchten. Eine Vorlage finden Sie zum Beispiel hier.
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, falls Sie sich in der Situation selbst nicht dazu äußern können. Die Patientenverfügung kann zum Beispiel enthalten, welche Maßnahmen Sie ablehnen, wann Maßnahmen zur Wiederbelebung erfolgen sollen oder wo Sie Ihre letzte Lebenszeit verbringen möchten. Es ist nicht immer einfach, diese Dinge zu formulieren und festzulegen. Sie können Ihr Behandlungsteam um Unterstützung bitten und gemeinsam entscheiden, welche Aspekte Sie aufnehmen möchten. Einige Vorschläge für Textbausteine finden Sie zum Beispiel hier.
Wenn Sie Vorkehrungen für die Zeit nach Ihrem Tod treffen möchten, können Sie dies in einem Testament tun. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben, wem Sie welche Dinge hinterlassen möchten. Damit ein Testament gültig ist, muss es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Auch die Zeit und der Ort, an dem das Testament verfasst wurde, sollte enthalten sein. Wenn Sie ganz sichergehen möchten, beim Verfassen Ihres Testaments keinen Fehler zu machen, sollten Sie sich an ein Notariat wenden, bei dem ein öffentliches Testament – auch notarielles Testament genannt – erstellt werden kann. In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Erstellen eines Testaments.
Es ist wichtig, dass Ihre Angehörigen wissen, wo sich Ihr Vermögen befindet. Treffen Sie am besten rechtzeitig Vorsorge, damit die Personen Ihres Vertrauens nach Ihrem Tod Zugriff auf Konten, Depots oder zum Beispiel auch Wertgegenstände haben.
Auch der sogenannte „digitale Nachlass“ gehört dazu: Welche Online-Dienste nutzen Sie und welche Regelungen gelten dort für den Todesfall? Überlegen Sie sich, wer Zugriff auf Ihre Accounts erhalten soll und stellen Sie entsprechend Ihre Zugangsdaten zusammen.
Weitere Tipps rund um den digitalen Nachlass finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Eine Episode unseres Community Podcasts „Onkopilotin talks!” befasst sich mit dem Thema „Organisatorische Vorbereitung auf den Tod“. Sie finden die Episode hier.
Weitere Informationen rund um die oben genannten Themen finden Sie unter den folgenden Links:
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