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Einführung in die Palliativmedizin bei Krebs

Der Begriff Palliativmedizin stammt aus dem Lateinischen: „pallium“ heißt Mantel. Wie ein Mantel sollen alle Maßnahmen der Palliativmedizin den Schwerstkranken mit seinen Angehörigen schützend umhüllen.
Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erfolgen – darauf haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.

Definition nach der WHO (2002)
Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient*innen und ihren Angehörigen, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.

Schwerpunkte von Palliativmedizin bei Krebs
Die Palliativmedizin konzentriert sich auf den ganzen Menschen, der an einer Krankheit leidet und nicht allein auf die Erkrankung. Dazu gehört die Unterstützung der Angehörigen – auch die der Kinder. Auch wenn eine Erkrankung nicht mehr geheilt werden kann und die Lebenserwartung begrenzt ist, so kann doch für die Betroffenen noch sehr viel getan werden, damit die verbleibende Lebenszeit so gut wie möglich gelebt werden kann. Damit ist jedoch nicht nur die unmittelbar vor dem Versterben stehende Zeit gemeint. Die durch die Palliativmedizin geleistete Unterstützung hat schon bei einer frühzeitigen Inanspruchnahme ihre Berechtigung.

Ziel der palliativen Therapie bei Krebs

Eine unterstützende Behandlung (Supportivtherapie) bedeutet, dass Nebenwirkungen oder Komplikationen, die infolge einer Krebserkrankung auftreten können, möglichst vermieden werden. Dazu zählen Übelkeit, Erbrechen oder durch die Erkrankung verursachte Schmerzen oder Beschwerden der Atmung.
Es werden nicht nur Menschen mit Tumorerkrankungen unterstützend behandelt, sondern beispielsweise weitere schwere Erkrankungen neurologischer, internistischer oder kardiovaskulärer Art.
Die psychosoziale und spirituelle Begleitung sowie die emotionale Unterstützung kann dabei sehr hilfreich sein. Denn Gefühle von Verletzlichkeit (Vulnerabilität) Trauer, Angst und schwindender Hoffnung setzen oft schon früh ein und reduzieren bei Nichtberücksichtigung die Lebensqualität.

Palliativstation und/oder ambulante Versorgung bei Krebs

Palliativstationen sind eigenständige Abteilungen in einem Krankenhaus. Behandelt und aufgenommen werden schwerkranke Menschen mit einer nicht mehr heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung und mit Beschwerden, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ein Arzt- und ein Behandlungsteam stehen Patient*innen rund um die Uhr zur Verfügung. Palliativstationen sind wohnlich gestaltet und verfügen meist über Einzelzimmer. Angehörigen stehen eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
In der Regel bleiben Patient*innen so lange auf der Station, bis die belastenden Symptome eine adäquate Behandlung erfahren haben. Die weitere Versorgung wird mit dem/der Patient*in, den Angehörigen und dem Behandlerteam besprochen, sodass bei einer Verlegung nach Hause eine ambulante Palliativversorgung (AAPV) durch qualifizierte Haus- und Fachärzte oder bei komplexen Beschwerden eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) die Weiterversorgung gewährleistet. Behandler*innen der SAPV sind rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bei körperlichen Beschwerden wie z.B. Schmerzen, Übelkeit, Atemnot oder existentiellen Sorgen und Ängsten erreichbar.

Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung (SAPV).

Versicherte haben außerdem einen Anspruch auf individuelle Beratung und Unterstützung ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informiert werden (Stand: 12. April 2022 Bundesministerium für Gesundheit).

Palliativmedizinische Versorgung bei Krebs zu Hause
Ambulante Palliativversorgung beinhaltet, dass Patient*innen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut werden. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht werden. Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung kommt dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen entgegen, in der häuslichen Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen zu bleiben (ebd.).

Palliativversorgung bei Krebs im Hospiz
Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht mehr möglich ist, können Patient*innen in stationären Hospizen untergebracht werden. Der versicherten Person entstehen dabei keine Zusatzkosten (ebd.)

Autorin: Dr. Elisabeth Jentschke

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